Evidenz in der Notfallversorgung:
Mengentheoretische Analyse sich ergebender Paradoxien im Kontext des § 2a NotSanG
DOI:
https://doi.org/10.25974/gjops.v2i1.54Schlagworte:
Evidenz in der Notfallversorgung, Mengentheorie, Paradoxien im Rettungsdienst, Heilkunde von NotfallsanitäterInnenAbstract
Hintergrund
Die evidenzbasierte Medizin gilt als zentrales Leitprinzip im Gesundheitswesen, zunehmend auch im Rettungsdienst. Doch die praktische Umsetzung dieses Anspruchs im dynamischen und föderal geprägten System der Notfallversorgung wirft strukturelle, methodische und ethische Fragen auf. Besonders der § 2a NotSanG führt zu Spannungen zwischen evidenzbasierten Leitlinien und der dezentralen Auslegung durch ärztliche Leitungen.
Fragestellung
Wie lässt sich die Umsetzung evidenzbasierter Praxis im Rettungsdienst mithilfe mengentheoretischer Modelle analysieren, und welche Paradoxien treten dabei im Kontext des §2a NotSanG auf?
Methodik
Der Beitrag nutzt eine qualitative Analyse mit logischer und mengentheoretischer Modellierung. Die Betrachtung fokussiert sich auf modallogische Strukturen gesetzlicher Formulierungen und deren praktische Auslegung durch ärztliche Leitungen. Paradoxien werden über Mengenrelationen (müssen/dürfen/beherrschen) formalisiert. Fallbeispiele, insbesondere zur Gabe von Katecholaminen, illustrieren den Praxisbezug.
Ergebnisse
Es lassen sich vier zentrale Paradoxien identifizieren: (1) notwendige, aber unerlaubte Handlungen, (2) erlernte Hilflosigkeit durch Fremdsteuerung, (3) Kompetenzverlust durch Nichtanwendung und (4) rechtliche Verantwortung trotz Unsicherheit. Diese Paradoxien entstehen durch Diskrepanzen zwischen gesetzlichen Vorgaben, subjektiver Einschätzung und föderalen Regelungen. Evidenz wird teils rhetorisch verwendet und unterliegt einer lokal variablen Interpretation.
Diskussion
Die Ergebnisse zeigen, dass der Anspruch evidenzbasierten Handelns im Rettungsdienst durch strukturelle Hürden und normativ-ontologische Widersprüche erschwert wird. Evidenz wird nicht als stabiler Wissensbestand, sondern als relationaler Aushandlungsprozess sichtbar. Der gesetzlich definierte Handlungsspielraum im §2a NotSanG kollidiert mit Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung.
Fazit
Evidenz im Rettungsdienst ist kein objektiver Maßstab, sondern oft Ausdruck föderaler Willkür und individueller Interpretationen. Um eine gerechtere und qualitätsgesicherte Versorgung zu ermöglichen, braucht es strukturelle Reformen, klare Delegationsrichtlinien und eine kritisch-reflektierte Einbettung evidenzbasierter Prinzipien in den Alltag des Rettungsdienstes.
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