Mein Wille geschehe?!
Aufklärung von Patient:innen durch Notfallsanitäter:innen im Rettungsdiensteinsatz
DOI:
https://doi.org/10.25974/gjops.v2i1.48Schlagworte:
Recht, Aufklärung, Rettungsdienst, Notfallsanitäter:innen, 2a NotSanGAbstract
Hintergrund
Notfallsanitäter:innen (NotSan) spielen eine zentrale Rolle in der präklinischen Notfallmedizin und sind befugt, heilkundliche und invasive Maßnahmen eigenverantwortlich durchzuführen. Neben Fachwissen erfordert dies auch soziale Kompetenzen wie Empathie, um eine patientenzentrierte Versorgung sicherzustellen. Eine umfassende Aufklärung und Einwilligung der Patient:innen stehen hierbei im Mittelpunkt, um deren Selbstbestimmungsrecht zu wahren.
Ziel dieses Artikels ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Anforderungen an eine rechtssichere sowie ethisch fundierte Aufklärung durch NotSan zu beleuchten
Ergebnisse
Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ist im Grundgesetz verankert (Art. 2 Abs. 2 GG) und setzt eine wirksame Einwilligung nach Aufklärung voraus. Laut § 630e BGB umfasst eine solche Aufklärung Art, Umfang, Risiken, Alternativen und Erfolgsaussichten der Maßnahme. In Notfällen kann der Umfang der Aufklärung reduziert werden, wobei im Fall unaufschiebbarer Maßnahmen auch eine mutmaßliche Einwilligung möglich ist. NotSan sind verantwortlich für die Aufklärung, sofern kein Notarzt vor Ort ist. Die Wirksamkeit der Aufklärung hängt von einer klaren, angepassten Kommunikation ab, die sowohl rechtliche als auch praktische Anforderungen erfüllt. Fehlende oder mangelhafte Aufklärung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Fazit
Eine rechtssichere Patientenaufklärung ist essenziell, um die Autonomie der Patient:innen zu schützen und die Rechtmäßigkeit notfallmedizinischer Maßnahmen zu gewährleisten. Die Einbindung der Aufklärung in die Aus- und Fortbildung von NotSan ist unerlässlich, um Fach- und Sozialkompetenzen weiterzuentwickeln. Simulationen und regelmäßige Schulungen tragen dazu bei, die notwendigen Fähigkeiten zu trainieren. Zusammenfassend ist die Patientenaufklärung nicht nur ein juristisches Erfordernis, sondern auch Ausdruck von Respekt und Professionalität im Rettungsdienst. Sie stärkt das Vertrauen und sichert die Qualität der Versorgung.
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